Nachbetreuung

Bei den gesetzlichen Krankenkassen hat der Versicherte erst nach sechs Jahren wieder Anspruch auf Kostenübernahme für neue Hörsysteme; bei privaten Krankenkassen variiert der Zeitraum je nach Vertrag. Deshalb sollten Sie Ihre Hörsysteme während dieser Zeit gut pflegen und regelmäßig warten lassen.

  • Das Reinigen und Kontrollieren der Hörsysteme ist kostenfrei und sollte spätestens alle 3 Monate durchgeführt werden. Falls nötig, erneuern wir auch Cerumenfilter oder Schallschläuche. Für eine Terminvereinbarung rufen Sie bitte unter 06103 54416 an oder nutzen Sie die Online Terminvereinbarung.
  • Wenn an den Hörsystemen ein Defekt auftritt, werden kleinere Reparaturen direkt in unserem Werkstattbereich durchgeführt. Für größere Reparaturen werden die Hörsysteme zu den jeweiligen Herstellern geschickt. Selbstverständlich können wir Ihnen für diese Zeit ein Leihgerät zur Verfügung stellen.
  • Auch bei bestehender Hörgeräteversorgung sollte regelmäßig (ca. alle 2 Jahre) ein Hörtest durchgeführt werden. Somit können Veränderungen des Hörens erkannt und die Einstellung der Hörsysteme angeglichen werden.
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre verbrauchten Batterien bei uns abzugeben und neue Batterien oder Pflegemittel zu kaufen.
  • Über entsprechendes Zubehör, mit dem Sie die Funktionen Ihrer Hörsysteme erweitern können, beraten wir Sie gerne.