Start der Hörsystemversorgung

Sie haben ein Rezept vom Ohrenarzt für Hörsysteme bekommen. Was passiert nun?

Unser erster Termin:

  • Um eine komplette Messung durchzuführen benötigen wir einen fest vereinbarten Termin.
  • Zu diesem Termin bringen Sie bitte die ohrenärztliche Verordnung und Ihre Gesundheitskarte der Krankenkasse mit.
  • Rechnen Sie bitte mit einem Zeitaufwand von etwa einer Stunde für Vorgespräch, Hörtest und Beratung.

Warum muss noch einmal eine Messung durchgeführt werden, wenn der Ohrenarzt bereits einen Hörtest gemacht hat?

  • Bei der Messung des Ohrenarztes wurde festgestellt, dass eine Schwerhörigkeit vorliegt. Um Hörsysteme bestmöglich für Sie einstellen zu können, benötigen wir noch weitere relevante Daten, z.B. wann es Ihnen zu laut wird. Durch etwaige Differenzen können auch Schwankungen des Gehörs erkannt werden.

Was passiert nach der Messung?

  • Anhand der gemessenen Audiogramme können wir Ihnen Ihren Hörverlust aufzeigen und erklären.
  • Wir beraten Sie darüber, wieviel Ihre Krankenkasse für Hörsysteme zahlt, welche Hörsysteme es auf dem Markt gibt und welche für Sie geeignet sind. Hierbei werden selbstverständlich Ihr persönliches Umfeld und Ihre Wünsche berücksichtigt.
  • Bei Bedarf wird eine Abformung Ihrer Ohren für die Anfertigung von individuellen Ohrpassstücken genommen.
  • Auf der Grundlage Ihrer audiologischen Daten und unseres Gespräches bestellen wir Hörsysteme zum Testen für Sie. Diese Hörsysteme können Sie dann jeweils etwa sieben bis zehn Tage im Alltag Probe tragen.

Ein Hörtest und die Ausprobe von Hörsystemen ist immer kostenlos und unverbindlich.